FahrzeugschlangeJedes Jahr werden Millionen Neuwagen in Deutschland zugelassen. Irgendwann kommt der Tag, an dem sich die Familie vom Auto trennen muss. Sei es, weil man sich für einen neuen Pkw entschieden hat oder die „Familienkutsche“ in Rente geht. Wer sich von seinem Auto trennt, muss das Fahrzeug abmelden. Was haben Autofahrer beim Abmelden ihres Autos zu achten? Gibt es Besonderheiten, denen man an dieser Stelle verstärkt Aufmerksamkeit zollen muss?

Laut Kraftfahrtbundesamt auf kba.de belief sich die Zahl der außer Betrieb gesetzten Pkw auf mehr als 8,10 Millionen Fahrzeuge. Oft wird die Abmeldung von einem unguten Gefühl begleitet. Zu Unrecht, denn seit März 2007 muss sich ein Halter nicht einmal mehr dafür entscheiden, ob er das Fahrzeug nur vorübergehend oder endgültig abmelden will.

Auto abmelden – vorübergehend oder endgültig abmelden

Bis zum Frühjahr 2007 musste sich jeder Fahrzeughalter beim Abmelden des Pkw die Frage stellen, ob das Auto nur zeitweise aus dem Verkehr gezogen – also vorübergehend stillgelegt wird – oder ob es endgültig außer Betrieb gesetzt wird. Heute ist die Situation anders. Wird ein Pkw abgemeldet, gilt diese Außerbetriebssetzung vorerst für sieben Jahre.

Ist bereits bei der Abmeldung klar, dass das Fahrzeug nicht mehr in Betrieb genommen wird, kann eine endgültige Abmeldung erfolgen. In diesem Fall bedarf es allerdings eines entsprechenden Verwertungsnachweises, der von Annahmestellen in der Autoverwertung ausgestellt wird.

Autos online abmelden

Die internetbasierte Fahrzeugzulassung
Die Zulassungsbehörden stellen das Zulassungsverfahren in Zukunft auf das Internet um. Der erste Schritt ist die Online-Abmeldung. Diese ist laut bmvi.de allerdings derzeit nur für Fahrzeuge möglich, die ab dem 01. Januar 2015 angemeldet oder wieder zugelassen wurden. In den Ablauf der Online-Abmeldung werden Sicherheitscodes eingebunden, die verdeckt auf der Zulassungsbescheinigung Teil I sowie der Siegelplakette des Kennzeichens angebracht sind. Zusammen mit dem neuen Personalausweis kann das Auto somit einfach von zu Hause aus abgemeldet werden. 

  

Ablauf der Autoabmeldung

Der eigentliche Vorgang einer Außerbetriebssetzung von Kraftfahrzeugen ist heute eigentlich keine große Sache, die verschiedene Behördengänge erfordert. Hat man alle Unterlagen dabei, reicht meist ein Termin bei der Zulassungsstelle – und das Fahrzeug ist stillgelegt. Grundsätzlich kann die Abmeldung bei jeder Zulassungsstelle vorgenommen.

Gerade im Fall eines Umzugs ist dieser Umstand vorteilhaft. Schließlich wird man kaum von Hamburg nach Dresden fahren wollen, nur um den Pkw aus dem Verkehr zu ziehen. Was sollte man auf jeden Fall für die Außerbetriebssetzung dabei haben? Benötigt werden:

  • Fahrzeugschein/ Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief/ Zulassungsbescheinigung Teil II (bei Verlust der Zulassungsbescheinigung I; Verwertung des Fahrzeugs)
  • Kennzeichenschilder
  • Verwertungsnachweis (nur bei endgültiger Stilllegung).

Tipp: Die Abmeldung des Fahrzeugs muss der Halter nicht einmal persönlich vornehmen. Im Fall einer Verhinderung kann eine Außerbetriebssetzung auch von Dritten vorgenommen werden – sofern diese alle notwendigen Unterlagen dabeihaben. Dies kann unter anderem dann sinnvoll sein, wenn ein Auto auf einem Online-Portal verkauft wurde. Dort lassen sich Fahrzeuge deutschlandweit verkaufen und der Käufer kommt eventuell sogar aus einer anderen Stadt. Die Ummeldung dann von ihm durchführen zu lassen, ist oftmals der bessere Weg, auch wenn vorher einige rechtliche Dinge geklärt werden müssen.

Was passiert beim Abmelden eines Autos

Der wichtigste Schritt beim Stilllegen eines Kraftfahrzeugs ist das Entwerten der Kennzeichen. Hierzu entfernt der Sachbearbeiter in der Zulassungsbehörde die aufgebrachten Plaketten für TÜV und Hauptuntersuchung. Anschließend ist das Fahrzeug abgemeldet. Wer will, kann das Kennzeichen wieder mit nach Hause nehmen.

Hinter den Kulissen wird das Kennzeichen anschließend für die Vergabe wieder freigegeben und steht zur Nutzung durch andere Autofahrer zur Verfügung. Wo der Pkw nicht auf Dauer aus dem Verkehr gezogen wird und man das alte Kennzeichen behalten will, besteht die Möglichkeit, dieses zu reservieren.

Wichtige Fragen hinsichtlich der Abmeldung des Autos betreffen die Kfz-Versicherung sowie die Kraftfahrzeugsteuer. Beide werden fast immer von einer Außerbetriebssetzung berührt, da in nur seltenen Fällen die Abmeldung mit dem Ende des Versicherungs-/ Kalenderjahres zusammenfällt. Grundsätzlich informiert die Zulassungsstelle:

  • die Kfz-Versicherung und
  • Behörde zur Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer.

Fahrzeughalter müssen daher beispielsweise nicht um die Abrechnung eventuell zu viel entrichteter Kfz-Steuern kümmern.

Hinweis: Eine Verrechnung von überzahlten Steuerbeträgen mit den anfallenden Steuern für einen neuen Pkw ist leider nicht möglich. Zu viel gezahlte Steuern werden auf das Konto des Halters überwiesen während dieser die neue Steuer zu entrichten hat.

Auto abmelden – unkompliziert und einfach

Hohe Hürden und Hindernisse muss niemand beim Abmelden des eigenen Autos fürchten. Im Gegenteil – in Zukunft wird die Außerbetriebssetzung noch einfacher, da sie einfach vom Sofa aus erledigt werden kann. Bis es soweit ist, muss man sich zwar immer noch auf den Weg zu nächsten Zulassungsstelle machen. Allerdings geht selbst hier die Außerbetriebssetzung recht unaufgeregt vonstatten. Einzig die Sprechzeiten der Zulassungsstelle sollte man immer im Hinterkopf behalten, um nicht vor verschlossenen Türen zu stehen.

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