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Nach einem Unfall mit dem Kraftfahrzeug oder dem Motorrad ist die Aufregung erst einmal groß. Bei einem unverschuldeten Unfall ist die Versicherung des Unfallgegners zuständig, den Schaden am eigenen Fahrzeug zu regulieren. Hierfür muss der Schaden natürlich genau festgestellt werden.

Möglich ist dies mit einem Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt oder in Form des Gutachtens von einem Sachverständigen.

 
 

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Kostenvoranschlag

Der Kostenvoranschlag ist die kleine Version eines Kfz-Gutachtens. Der Kostenvoranschlag ist zwar deutlich günstiger, besitzt jedoch nicht die Präzision, welches eine Schadensbegutachtung bietet.

Den Kostenvoranschlag kennt man bereits von normalen Reparaturen in der Werkstatt bei Verschleißteilen oder Wartungsarbeiten. Der Kostenvoranschlag ist eine verbindliche Zusage darüber, einen bestimmten Auftrag zu einem vorher festgelegten Preis auszuführen.

Hierbei wird zwischen dem verbindlichen und dem unverbindlichen Kostenvoranschlag unterschieden. Bei einem unverbindlichen Kostenvoranschlag können die tatsächlichen Kosten den Voranschlag um ein gewisses Maß überschreiten. Jedoch dürfen die tatsächlichen Kosten den Voranschlag nicht um mehr als 20 % überschreiten. Bei einem verbindlichen Kostenvoranschlag dagegen müssen die vorher festgelegten Kosten genau eingehalten werden.

Zusammengefasst: Der Kostenvoranschlag reicht bei kleineren Schäden aus. Nähere Informationen zum Kostenvoranschlag findet man bei Impulse.

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Schadensbegutachtung

Bei größeren Schäden ist ein Gutachten sinnvoll. Das Gutachten stellt hierbei ein begründetes Urteil eines Sachverständigen über eine Zweifelsfrage dar, der konkrete Ablauf einer Begutachtung kann bei Schadensbegutachtung Köln nachgelesen werden. Die Schadensbegutachtung enthält alle Darstellungen von Erfahrungssätzen und die Abteilung von Schlussfolgerungen für die tatsächliche Beurteilung des jeweiligen Geschehens.

Es enthält die

  • Nennung der Stundenverrechnungssätze,
  • die Nennung der Ersatzteilpreise,
  • eine bildliche Dokumentation des Gesamtzustandes des Fahrzeuges,
  • eine bildliche Dokumentation der Schäden,
  • eine Beschreibung des optischen und technischen Zustandes des Fahrzeuges,
  • das Aufführen von Serien- und Sonderausstattungen sowie Spezialumbauten,
  • die Dokumentation von reparierten und unreparierten Vorschäden,
  • die Ermittlung der Wertminderung, die Ermittlung des Nutzungsausfalls.

Es enthält zudem Angaben zur Verkerhssicherheit und zur Fahrtüchtigkeit des Unfallfahrzeuges sowie die Benennung von Risiken hinsichtlich der Asuwertung von Reparaturkosten.

Neben der Erstellung eines solchen Gutachtens ist auch die Erstellung eines Kurzgutachtens möglich. Auch beim Kurzgutachten arbeiten die TÜV zertifizierten Sachverständigen mit der gleichen Sorgfalt und Expertise wie bei einem Vollgutachten. Nähere Infos zum Kurzgutachten findet man unter ihr-gutachten.com.

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