Der BGH entschied im September 2013 in letzter Instanz, dass die Garantie für Gebrauchtwagen nicht von der Wartung in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden darf. Sie bleibt auch dann erhalten, wenn der Gebrauchtwagenkäufer den Inspektionsservice in einer freien Werkstatt durchführen lässt.

Die Garantie beim Neuwagenkauf darf aber weiterhin von der Beauftragung der Wartungsservices in Vertragswerkstätten abhängig gemacht werden.Die Logik ist mir nicht ganz einsichtig, aber den Gebrauchtwagenkäufer freut es.

Wer sich für den Gebrauchtwagenkauf beim Händler interessiert, wird in diesen beiden Filmen viele Hinweise darauf finden, worauf zu achten ist:



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