Augen auf beim Ersatzteilkauf!Ein Auto fängt mit "a" an und hört mit "o" auf, so lautet ein gutes altes Sprichwort. Der Bezug zu den unzähligen PKW-Ersatzteilen, welche im Laufe des Betriebes einen Defekt erleiden können und somit ausgetauscht werden, sollte jedem Autoliebhaber eindeutig klar sein. Nicht immer erlaubt es der Geldbeutel, die Originalersatzteile vom Händler zu erwerben und nicht selten wird aus diesem Grund auf anderweitige Ersatzteile aus dem Internet oder von weniger namhaften Händlern zurückgegriffen. Wer zu der Gruppe gehört, die ihre Ersatzteile nicht beim Originalhändler erwerben können / wollen, sollte zumindest wissen, worauf es beim Kauf von Ersatzteilen ankommt bzw. was zu beachten ist.

Es hängt stark davon ab, um welche Art Ersatzteile es sich handelt!

Wer sich mit dem Gedanken trägt bei seinem werksseitig geliefert Modell die eine oder andere Tuningmaßnahme durchzuführen, sollte stets darauf achten, dass die dafür vorgesehenen Teile auch für den Straßenverkehr zugelassen sind da sich sonst eine negative Auswirkung auf die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug befürchten lässt. Um diesem Ärgernis zu entgehen sollte daher darauf geachtet werden, dass der Lieferant für die Ersatzteile eine "allgemeine Betriebserlaubnis" oder auch "Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile" dem gekauften Ersatzteil beilegt. Der dieser Erlaubnis zugrundeliegenden, entsprechende Paragraph der Straßenverkehrszulassungsordnung ist mit 22 beziffert. Diese Dokumente sind fortan in den Fahrzeugpapieren mitzuführen und der Polizei im Rahmen einer Kontrolle vorzuzeigen.

Auf den "E-Pass" achten!

Anbauteile am Innenraum und an der Fahrzeugkarossiere sind neuerdings einer neuen Regierung unterworfen! Es handelt sich hierbei um den sogenannten E-Pass, welcher als Prüfstempel unmittelbar auf dem KFZ-Ersatzteil von der europäischen Typengenehmigung ausgegeben wird. Die Prüfziffer steht für den Einsatzzweck und die entsprechende Zulassung für die jeweiligen Fahrzeugtypen und Fahrzeuggruppen. Diese mit dem E-Pass versehenen Teile sind auch für die HU zugelassen und eine Eintragung in den Fahrzeugbrief ist nicht erforderlich. Die E-Pass Regelung ersetzt die ABE-Nachweisen und erleichtert das Leben von Fahrzeugbesitzern, die sehr gerne stark getunte Fahrzeuge führen, immens! Wenn die gekauften KFZ-Ersatzteile über den E-Pass-Stempel verfügen muss kein Nachweis mehr zur Betriebserlaubnis mitgeführt werden.

Worauf ist beim Kauf von Verschleißteilen eine PKWs zu achten?

Ein sehr typisches Verschleißteil, welches die Sicherheit des Fahrbetriebs beeinträchtigt, ist zum Beispiel das Radlager. Der Radlagerwechsel ist für gewöhnlich erst dann erforderlich, wenn die 200.000 Km Grenze bei dem Fahrzeug erreicht wurde. Es kann allerdings auch vorkommen, dass diese Radlager bei besonders hoher Beanspruchung früher ausgetauscht werden müssen. Wenn hier ein KFZ-Ersatzteil nicht vom Originalhändler bezogen wird, so gibt es dennoch Hinweise über die Qualität des gekauften Teils! Laufgeräusche, z. b. ein starkes Brummen, sind stets ein Hinweis auf die mangelhafte Qualität des Teils! Bei einem Einlenken in eine Kurve mit hoher Geschwindigkeit wird das Störgeräusch lauter werden wenn etwas mit dem Radlager nicht in Ordnung ist. Obgleich das Fahrzeug weiterhin genutzt werden kann so erhöht sich dennoch der Rollwiderstand wodurch der Kraftstoffverbrauch und auch die Motorlast erhöht wird.

Dokumentation

BR hat sich mit dem Thema "Freie Werkstätten" befasst:

Länge: 2 Minuten

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