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Viele stolze Autobesitzer möchten ihre Schätzchen auch beim Parken wohlbehütet aufgehoben wissen. Dazu ist die Garage das beste Mittel der Wahl. Sie gehört für viele Hausbesitzer beim Bau des Hauses einfach dazu.

Der Gesetzgeber und die Anbieter von Garagen lassen den Bauherren eine bunte Vielfalt zur Auswahl. Doch vorsichtig! Nicht alle Vorstellungen sind gesetzlich auch erlaubt und viele bedürfen vor dem Bau der Genehmigung durch das örtliche Bauamt.

Wir zeigen, wann eine Garage genehmigungspflichtig ist und wann man um die Einholung einer Genehmigung herum kommt.

 

Unterschiedliche Länder - verschiedene Vorschriften

Auf meiner Scholle bau ich, was ich für richtig halte? Träume nur weiter. Schön wäre das vielleicht. Obwohl ... vielleicht besser doch nicht. Dann würden wohl etliche Bauten zu abstoßenden Schandflecken mutieren.

In den deutschen Bundesländern wollen vor dem Bau eines Garagen- (oder anderes Nebengebäude) verschiedene Bauvorschriften geprüft werden. Unter Umständen muss nach dieser Überprüfung eine Baugenehmigung beantragt werden.

 

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Solch eine Riesengarage bedarf überall einer Baugenehmigung

 
 

Obacht

In früheren Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts ist so mancher "wilde" Anbau von den Behörden nicht beachtet worden. Man hat diese einfach jahrelang "übersehen". In heutiger Zeit stehen den Gemeinden allerdings ander technische Möglichkeiten zur Verfügung. Manche setzen sogar HD-fähige Drohnen ein, um Garagenwildwuchs frühzeitig zu erkennen.


Die rechtliche Lage

Die Garagenverordnungen (GarVO, GaVO oder GaStellV) der einzelnen Bundesländer enthalten die Paragraphen für den Bau und den Betrieb von Garagen, Nebengebäuden und Stellplätzen.

In diesen Vorschiften wird u.a. geregelt:

  • wie breit eine Garage zumindest sein muss,
  • wie steil die Zufahrt ansteigen darf,
  • wenn eine Kurvenzufahrt zur Garage notwendig wird: wie klein der minimal sein darf,
  • wieviele Zentimeter ein Stellplatz mindestens lang sein muss,
  • die minimale Höhe der Garage,
  • welche Brandschutzmaßnahmen erforderlich sind
  • und einiges mehr.

Abhängig von der Nutzfläche im Inneren der Garage werden die Garagen in Groß-, Mittel- und Kleingaragen unterschieden. Hier findet sich eine große Bandbreite an unterschiedlichen Garagenvarianten.


Je nach Größe der Garage müssen - je nach Bundesland - verschiedene Anforderungen eingehalten werden.

Was sind typische Regelungen?

Fast überall finden sich Regelungen für die Platzierung des Gebäudes auf dem Grundstück. In erster Linie geht um den Abstand der Garage zur Grundstücksgrenze. In vielen Orten darf nicht direkt auf die Grenze gebaut werden. Oftmals muss ein Mindestabstand von einem Meter zur Grundstücksgrenze eingehalten werden.

 

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Dies ist schon beinahe eine Großgarage ...

In manchen Bundesländern immer

Wer in den Bundesländern Bayern, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Niedersachsen Saarland eine Garage bauen möchte, muss vor dem Errichten stets eine Baugenehmigung einholen.


Garagen, die keiner Genehmiung bedürfen

Grundsätzlich ist die Errichtung der kleinen Autohütten aber auch mal ohne Baugenehmigung möglich.

Freie Bundesländer

In

  • Sachsen,
  • Sachsen-Anhalt und
  • Thüringen

muss keine Baugenehmigung für den Bau einer Garage eingeholt werden.

Keine Freibrief bei der Erstellung

Aber auch wenn diese Länder keine Baugenehmigung für eine Garage zur zwingenden Grundlage machen, so heißt das noch lange nicht, dass der Garagenbauer sich dort an keine Bestimmungen halten muss.

Vielmehr muss sich auch in diesen Ländern an zahlreiche Vorschriften gehalten werden. Die Anforderungen der Länder an die Bauherren finden sich in den jeweiligen öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Bundesländer. Diese regeln dort z. B. Mindestabstände, maximale Höhe der Garage, Grundfläche der Garage usws.

 

Wenn diese Vorschriften nicht eingehalten weden, kann dies einen erzwungenen Rückbau der Garage zur Folge haben!

 

Daraus ergibt sich ein Paradoxon: Bei "genehmigungsfreien Garagen" muss man viel stärker ob der Einhaltung der einschlägigen Vorschriften achten, als wenn der Bauher mit einer Baugenehmigung im Vorhinein alles abklären würde.


Autofahrer-aktuell-Tipp

Suchen Sie schon in er Garagen-Planungsphase das Gespräch mit dem örtlichen Bauamtsmitarbeitern. Fragen Sie VOR Baubeginn an, welche Vorschriften Sie beim Bau der Garage beachten müssen. Wenn sich Ihr Bauvorhaben dann als genehmigungsfrei herausstellt - umso besser. Dann reicht meist eine einfache Bauanzeige statt eines Bauantrages aus.


Darf es auch eine Nummer kleiner sein?

Wenn einen Bauherren die Genehmigungspflicht einer Garage das ganze Bauprojekt verleidet, bleiben ihm zwei Alternativen, um seinem Auto einen Platz für die Nacht zu bauen:

Alternative 1: Gartenhaus oder Geräteschuppen

Wenn Sie nur wenig Raum für Ihr Auto benötigen, ist Ihre "Garage" irgendwann rechtlich gesehen ein Gartenhäuschen oder ein Geräteschuppen. Diese sind wesentlich einfacher in der Genehmigung.

 

Alternative 2: Carport

Für ein Carport gelten ebenfalls bestimmte Auflagen, diese sind jedoch wesentlich niedriger anzusehen als die Voraussetzungen für eine richtige große Garage.

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