kurzzeitkennzeichen uhr 564

Bei einem Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um das umgangssprachlich genannte 5-Tages-Kennzeichen, das für

  • Probefahrten und
  • Überführungsfahrten

verwendet wird.

Das 5-Tages-Kennzeichen hat, wie der Name bereits erschließen lässt, eine Gültigkeit von max. 5 Tagen. Der Ablauftag ist auf der gelben rechten Seite des Kennzeichens eingeprägt und gibt dort eine konkrete Angabe zum Jahr, Monat und Tag. Wer das Kurzzeitkennzeichen auch noch nach dem erlaubten Zeitraum nutzt und dabei kontrolliert wird, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen.

 

das kurzzeitkennzeichen

 

Merkmale

Der gelbe Streifen am rechten Rand ist das größte optische Erkennungsmerkmal eines Kurzzeitkennzeichens. Ein weiteres Merkmal sind die beiden ersten Ziffern des Nummernschilds, die 03 oder 04. Sie geben Auskunft darüber, ob das Fahrzeug über einen gültigen TÜV verfügt oder nicht.

Anbringung

Die vorübergehend nutzbaren Nummernschilder können für alle Kfz Typen beantragt und wie ein normales Kennzeichen angebracht werden, da sie in unterschiedlichen Größen erhältlich sind.

 

 
 

 

Gesetzesänderung zum 1. April 2015

Seit dem 1. April 2015 ist eine schriftliche Bekanntgabe zur Verkehrssicherheit von Fahrzeugen auch beim Kurzzeitkennzeichen nicht mehr ausreichend. Es wird nun verlangt, bei der Beantragung eines Kurzzeitkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorzulegen um die Fahrtauglichkeit des anzumeldenden Fahrzeugs nachzuweisen. Diese Regelung dient dazu verkehrsunsichere Fahrzeuge aus dem öffentlichen Straßenverkehr auszuschließen und somit die Sicherheit der Verkehrsbeteiligten zu stärken.

 

Ausnahmen

In besonderen Ausnahmefällen kann aber auch trotz fehlender HU eine Anmeldung erfolgen. Dann ist es dem Fahrer gestattet das Fahrzeug zur nächstgelegenen Prüfstelle zu fahren um eine Hauptuntersuchung durchführen zu lassen oder zur Werkstatt um die bei der HU bekannt gegebenen Mängel beseitigen zu können. Die Werkstatt und die Prüfstelle müssen im selben oder angrenzenden Bezirk der Zulassungsstelle liegen.

 

Eine weitere Änderung verschafft dem Kunden mehr Flexibilität bei der Anmeldung eines Kurzzeitkennzeichens. Bislang war es dem Kunden nur gestattet das Kennzeichen an der zuständigen Zulassungsbehörde seines Wohnsitzes anzumelden. Seit dem 1. April 2015 ist es auch gestattet die Zulassung an der zuständigen Zulassungsbehörde des Bezirks vorzunehmen, indem sich das zu überführende oder probezufahrende Fahrzeug befindet.

 

Fakten zur Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Um ein Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anzumelden, ist eine eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigungsnummer) notwendig. Diese wird von der Versicherung vergeben und kann problemlos online oder telefonisch beantragt werden. Die eVB Nummer ist eine Registrierungsnummer bei der Versicherung und gilt als Grundlage für die Anmeldung aller Fahrzeuge, egal ob es sich um Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen oder normalen Kennzeichen handelt.

 

 

Für die Anmeldung innerhalb Deutschlands und eine Überführung von Fahrzeugen ins Ausland gelten verschiedene Regelungen. Während eine eVB Nummer bei einer inländischen Überführung ausreicht, muss für die Überführung ins Ausland zusätzlich eine grüne Karte beantragt werden. Diese gibt Auskunft über die Deckungszusage der Haftpflichtversicherung und ist vor allem im nicht-europäischen Ausland von primärer Bedeutung.

 

Die Gültigkeit einer Kurzzeitkennzeichen Versicherung beträgt maximal 5 Tage. Es gibt die Möglichkeit eine Gültigkeitsdauer von

  • 1 Tag,
  • 3 Tagen oder
  • 5 Tagen

zu wählen, jedoch nicht sie zu verlängern. Sind die max. 5 Tage verstrichen und das Fahrzeug noch nicht überführt, muss eine erneute Anmeldung stattfinden.

Die Kurzzeitkennzeichen sind grundsätzlich haftpflichtversichert und können nicht mit einem Kasko-Schutz versichert werden.

 

Die Anmeldung an der Zulassungsbehörde

Um ein Kurzzeitkennzeichen anmelden zu können, ist momentan noch der Gang zur Zulassungsbehörde unerlässlich. In der Regel muss man vor Ort eine Nummer ziehen und im Warteraum Platz nehmen bis die eigene Nummer aufgerufen wird. Sie vermeiden viel Zeitverlust und Ärger, wenn Sie von Anfang an alle nötigen Unterlagen zur Anmeldung mitführen. Folgende Dokumente müssen bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden:

  1. Der Personalausweis oder der Reisepass mit einer gültigen Meldebescheinigung
  2. Die gültige HU
  3. Die Versicherungsbestätigung für den gewählten Zeitraum (eVB-Nummer)
  4. Zulassungsbescheinigung Teil I und II

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