Man bekommt es irgendwie mit. Entweder per Lichthupe aus dem Gegenverkehr oder im Rückspiegel. Immer verbunden mit merkwürdigen Fingerverrenkungen, die offenkundig nach unten verweisen. Oder man hört es vom netten Nachbarn, der einen mit den Worten "Dein Nummernschild ist wech!" frühmorgendlich begrüßt.
Handeln Sie nun rasch, denn ein Fahren ohne Nummernschild ist nicht erlaubt. Wenn Sie nur eines verloren haben, dürfen Sie noch bis zur nächsten KFZ-Zulassungsstelle oder Polizei fahren. Fehlen beide Kennzeichen, müssen Sie den Wagen stehen lassen, es droht ein Bußgeld von 60 Euro.
Die nächsten Schritte sind nun abhängig davon, ob Ihr KFZ-Kennzeichen geklaut wurde (sicheres Anzeichen: beide Schilder fehlen) oder nur verloren wurde.
Keine Seltenheit
In Deutschland gehen pro Jahr gut 150.000 Kennzeichen verlustig.
Anzeige bei der Polizei erstatten
Egal, ob ihr Nummernschild geklaut wurde oder nur irgendwo abgefallen ist: Zeigen Sie den Verlust bei der Polizei an.
Die Polizei schreibt gestohlene Kennzeichen zur Fahndung aus. Zudem stellen die Polizisten Ihnen eine Verlustbestätigung aus. Diese ist besonders hilfreich, wenn mit Ihren Alt-Kennzeichen ein Verbrechen oder ein Verkehrsverstoß begangen wird.
Die Versicherung informieren
Benachrichtigen Sie Ihre KFZ-Versicherung über den Verlust der Kennzeichen. So können diese bei illegalen Anspruchsversuchen auf die Verlustanzeige verweisen.
Auf zur KFZ-Zulassungsstelle
Nun gehen Sie mit der polizeilichen Anzeigebestätigung zur Zulassungsstelle, bei welcher die verlorenen Kennzeichen angemeldet wurden. Haben Sie die folgenden Unterlagen dabei:
- Polizeiliche Anzeigebestätigung
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- Bei Firmenfahrzeugen: Handels- oder Vereinregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Aktuelle Bescheinigung über die letzte Hauptuntersuchung (Eintrag im Fahrzeugschein genügt, ansonsten den Prüfbericht)
- Das zweite Kennzeichen, so Sie es noch besitzen
Falls Sie bei der Polizei noch keine Anzeige erstattet haben, müssen Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle eine eidesstattliche Verlusterklärung über den Schilderverlust abgeben. Diese würde Sie, falls Sie vorher nicht bei der Polizei waren, 30 Euro kosten. Auch verlorene Nummernschilder werden zur Fahndung ausgeschrieben.
Böse Buben
Was machen Menschen mit gestohlenen Kennzeichen? An erster Stelle stehen wohl Tankdelikte: Mit dem geklauten Kennzeichen an die Tankstelle ranfahren, zapfen und weg. Auf der Kamera sind nur Ihre alten Kennzeichen.
Manchmal wird auch nur die TÜV-Plakette säuberlich abgetrennt und auf den eigenen Wagen geklebt. Oder die Nummernschilder werden komplett für ansonsten nicht angemeldete Fahrzeuge angebracht.
Schwerwiegender sind die Fälle, bei denen geklaute Kennzeichen für den Wagendiebstahl benutzt werden. Ein Kennzeichenverlust fällt nicht so schnell auf wie ein komplett fehlender Wagen. Darum haben Diebe mit solchen Kennzeichen an der Grenze größere Chancen, dass diese Kennzeichenkombination noch nicht zur Fahndung ausgeschrieben wurde.
In Berlin überfielen 2011 zwei Maskierte Bankangestellte beim Befüllen eines Geldautomaten. Sie flohen in einem Fahrzeug, dessen Nummernschilder in der Nacht zuvor geklaut wurden.
Das neue Nummernschild
Die Zulassungsstelle teilt Ihnen eine neue Buchstaben- und Nummernkombination zu.
Ihr Altes Kennzeichen wird für fünf Jahre gesperrt. Weitere Kosten entstehen für das Ausstellen der neuen Papiere mit dem neuen Kennzeichen (Fahrzeugschein, Umweltplakette ...). Sie müssen mit Gesamtkosten um die 100 Euro rechnen.
Prüfen Sie, ob Ihre Kaskoversicherung die Kosten für den Kennzeichen-Verlust übernimmt.
Checkliste Nummernschild verloren
- Was viele nicht wissen: Das Fahrzeug darf bei fehlendem Nummernschild nicht mehr gefahren werden, es sei denn, die Polizei hat die Weiterfahrt per Bescheinigung gestattet.
- Um Missbrauch zu verhindern, gilt es, bei Entdeckung des Nummernschildverlustes schnell zu handeln. Sofort den Verlust des Nummernschildes der Polizei melden, diese stellt eine Bescheinigung über den Verlust aus. Wenn man sich sicher ist, das Nummernschild nur verloren zu haben - es also nicht in krimineller Absicht geklaut wurde - kann man den Verlust auch per eidesstattlicher Versicherung bei der KFZ-Stelle melden. Entsprechende Formulare finden sich auf den Internetseiten der Zulassungsstellen oder beim Straßenverkehrsamt zum Download.
- Mit dieser Bescheinigung geht es zur Zulassungsstelle, um neue Kennzeichen zu beschaffen. Das alte Kennzeichen kann nicht mehr gewählt werden, es bleibt für fünf Jahre gesperrt. Weiterhin mitzubringen: Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II (Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief) sowie den Untersuchungsbericht der letzten Abgas (AU)- und Hauptuntersuchung (HU).
Tipp: Eine regelmäßige Kontrolle der Nummernschilder auf stabile Befestigung erspart zumeist die lästige Arbeit der Nummernschild-Neubeschaffung.
Abchlusstipp
Bei modernen Neuwagen werden die Nummernschilder oftmals nur noch eingehängt. Das macht es für Diebe zu einfach. Tipp:
Bestehen Sie darauf, dass Ihr Händler die Schilder zusätzlich verschraubt.
Je schwerer es die Schilderdiebe haben, umso eher lassen sie von ihrem Vorhaben ab.