Was passiert mit meinem KFZ nach einem Unfall?

Jedes Jahr kommt es in Deutschland zu mehr als zwei Millionen Verkehrsunfällen. Auch wenn es häufig lediglich zu geringfügigen Schäden kommt, sollten Sie einige Aspekte bei der Abwicklung des Unfalls berücksichtigen: Angefangen bei der Mitteilung an die Versicherung, bis hin zur Wahl eines Sachverständigen und eines Mietwagens.

Unfall roter Wagen

Inhalt: Was passiert mit meinem KFZ nach einem Unfall? 

Welche Versicherung ist der richtige Ansprechpartner bei einem Autounfall?

Sie sollten einen Verkehrsunfall umgehend der zuständigen Versicherung melden, damit die Schäden an Ihrem Auto möglichst schnell behoben werden können. Wenn der Unfallverursacher vollständig haftet, wird sein Versicherer den gesamten Schaden begleichen. Sollten Sie jedoch vermuten, dass Sie zumindest teilweise verantwortlich sind oder die Gegenseite Forderungen stellt, müssen Sie Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung benachrichtigen. In diesem Fall untersuchen beide Versicherungen den Vorfall, wobei sie die Aussagen der beteiligten Parteien und Zeugen berücksichtigen.

Schließlich wird entschieden, welcher Anteil der Schäden von wem getragen wird. Basierend auf dieser Haftungsquote erfolgt die Regulierung der Ansprüche. Zum Beispiel: Bei einem Parkplatzunfall, bei dem zwei Autos beim Rangieren kollidieren, ist es schwierig zu bestimmen, wer mehr Schuld trägt. Versicherungen neigen in solchen Fällen dazu, eine 50:50-Regelung anzunehmen. Das bedeutet, dass jeder die Hälfte der Schäden und zusätzlichen Leistungen, wie einen Mietwagen, erstattet bekommt, während die verbleibenden 50 Prozent selbst zu tragen sind.

Falls Sie jedoch über eine Vollkaskoversicherung verfügen, deckt diese die Reparaturkosten Ihres Fahrzeugs, wenn die gegnerische Versicherung nur teilweise oder gar nicht zahlt. Beachten Sie allerdings, dass dies zu einer Verschlechterung Ihres Schadenfreiheitsrabatts führen kann. 

Ermittlung der Schadenshöhe durch einen Gutachter

Ein detailliertes Gutachten eines Sachverständigen ist nicht immer erforderlich, wenn ein Unfall passiert. Bei geringfügigen Schäden wie kleinen Kratzern verzichtet die Versicherung möglicherweise auf eine Begutachtung für KFZ und dessen Kostenübernahme. Die übliche Grenze für Bagatellschäden liegt bei 750 Euro. Allerdings ist es für Laien oft schwierig, den tatsächlichen Umfang eines Schadens einzuschätzen, da selbst scheinbar kleine Parkunfälle erhebliche Schäden verursachen können.

Ob in solchen Fällen dennoch ein Gutachten auf Versicherungskosten eingeholt werden kann, wurde bereits von verschiedenen Gerichten geprüft (z. B. BGH Karlsruhe, Az: VI ZR 365/03; AG Leer, Az. 073 C 318/12; AG Wolfsburg, Az. 12 C 102/11). In jedem Fall empfiehlt es sich, in einer Kfz-Werkstatt einen Kostenvoranschlag einzuholen, um die Schadenssumme präziser bestimmen zu können. Unabhängig davon hat jeder Unfallbeteiligte die Möglichkeit, selbstständig einen Gutachter zu beauftragen, wobei die Kosten eventuell selbst getragen werden müssen.

Wann erfolgt die Reparatur des verunfallten Autos?

Für Bagatellschäden bis etwa 1000 Euro genügt der Versicherung in der Regel ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt, der Fotos vom Fahrzeug enthält. Bei höheren Reparaturkosten oder Totalschäden übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Gutachter. Sie dürfen sich diesen Sachverständigen selbst aussuchen. Das erstellte Gutachten reichen Sie bei der Versicherung ein.

Anschließend kann die Werkstatt mit der Reparatur beginnen, damit Sie Ihr Fahrzeug bald zurückbekommen. Im besten Fall liegt bereits eine Reparaturkostenübernahme der Versicherung vor, die die Zahlung bestätigt. Ohne diese Zustimmung kann die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen, wenn Sie eine Abtretungserklärung unterzeichnen. Dennoch liegt das finanzielle Risiko bei Ihnen, da Sie der Auftraggeber sind.

Muss man den Unfallschaden reparieren lassen?

Sie können entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug gegen Rechnung instand setzen lassen oder ob Sie mit den Schäden, wie einer Beule am Kotflügel oder Kratzern im Lack, leben können und auf die Reparatur verzichten oder sie selbst vornehmen. In diesem Fall können Sie eine sogenannte „fiktive“ Abrechnung vornehmen: Die von der Werkstatt oder dem Gutachter ermittelten Nettokosten werden Ihnen von der KFZ-Versicherung erstattet. Bei einem Totalschaden erhalten Sie die Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Ein technischer Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug nur noch ein Schrotthaufen ist. Von einem wirtschaftlichen Totalschaden spricht man, wenn die Kosten für die Instandsetzung den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Gut für Verbraucher: Laut Bundesgerichtshof (BGH, VI ZR 258/06) muss die Versicherung auch zahlen, wenn die geschätzten Kosten bis zu 30 Prozent höher liegen und das Fahrzeug tatsächlich vollständig repariert wird.