Anhängerkupplung mit ABE, Fahrradträger, eine andere Auspuffanlage – wer an seinem Fahrzeug ein Teil ergänzen oder verändern möchte, sollte wissen, welches der Autoteile vom TÜV eingetragen werden müssen. Ansonsten erlischt schnell die Betriebserlaubnis und bei einer Kontrolle oder gar einem Unfall kann es richtig teuer werden.
Wir zeigen, wann welche Bescheinigungen notwendig sind und welche KFZ-Teile eingetragen werden müssen.
Meist ...
Ein Motorkraftwagen frisch aus der Fabrik ist mit einer Fahrzeug-Betriebserlaubnis geadelt und darf in diesem Zustand auf bundesdeutschen Straßen bewegt werden. Werden daran irgendwelche Veränderungen vorgenommen, bedarf dies in den allermeisten Fällen einer Genehmigung. Schließlich will sichergestellt sein, dass die Verkehrssicherheit durch allzu tollkühne Modifikationen keinen Schaden nimmt.
Doch genehmigungspflichtig heißt noch lange nicht eintragspflichtig. Kommen wir zu den feinen Unterschieden:
ABE – die "Allgemeine Betriebserlaubnis"
Vielen Autoteilen liegt eine sogenannte ABE bei. Meist handelt es sich um Teile, bei deren Einbau keine größeren Fehler entstehen können, beispielsweise einem Dachgepäckträger oder Felgen.
Wenn du Teile mit ABE verbaust, bleibt die Betriebserlaubnis deines Wagens erhalten. Allerdings musst du die ABE dann immer mit dir führen. Ist dir das zu lästig, kannst du die Teile jedoch in die Fahrzeugpapiere eintragen lassen. Dann brauchst du die ABE nicht mehr mitzuführen.
In der Praxis sind in der ABE in aller Regel die folgenden Angaben zu finden:
- Bestimmungszweck des Bauteiles
- Zulässige Fahrzeugtypen
- Montageauflagen
Achtung: Es kann vorkommen, dass zwei Bauteile jeweils eine ABE besitzen. Werden aber beide Bauteile zugleich verbaut, erlischt die Betriebserlaubnis dennoch. Hier muss dann ein Fachmann zurate gezogen werden.
Wenn du Neuteile oder gebrauchte Autoteile auf Online-Plattformen kaufst, solltest du dich stets anhand der Teilenummern (Typenschlüssel sowie OE- bzw OEM-Nummer) vergewissern, dass das Autoteil auch für dein Wagen-Modell zugelassen ist.
EG-Betriebserlaubnis
Hiermit verhält es sich weitgehend analog zur ABE: Kein Eintrag notwendig, aber Mitführung der EG-Betriebserlaubnis.
Betriebserlaubnis? Stark gefährdet ...
Die Bauartgenemigung
Gemäß § 22 StVZO ist die Betriebserlaubnis durch den Einbau von Autoteilen dann nicht gefährdet, wenn dies über ein internationales Prüfzeichen verfügen. Dies findet sich meist auf dem Autoteil auf einer Plakette, z. Diese nationale Bauartgenehmigung – auch ECE-Genehmigung oder EG-Typgenehmigung – ist für viele Fahrzeugteile in Europa zur Einhaltung bestimmter Standards notwendig. Dies betrifft zum Beispiel:
- Fahrzeuggurtsystem
- Fensterscheiben aus Sicherheitsglas
- Reifen
- Scheinwerfer und Lampen
- ... und vieles weitere.
Autoteile, die solch ein Prüfzeichen nicht haben, führen zu einem Erlischen der Betriebserlaubnis eines Autos, wenn diese am Wagen an-/eingebaut werden. Das gilt auch für Autoradios und Co., also nicht unbedingt fahrdynamisch-sicherheitsrelevante Bauteile, die aber doch gefährlich werden können.
Es gibt verschiedenste Kennzeichen und Arten einer Bauart- bzw. ECE-Genehmigung, siehe die Auflistung hier.
Oftmals muss der Anbau von Autoteilen auch geprüft und eingetragen werden.
Das Teilegutachten
Das TÜV-Teilegutachten ist vor allem in der Tuningbranche von Relevanz. Es enthält Angaben zur richtigen Montage der Autoteile bzw. deren Bearbeitung. Nach korrektem Einbau muss das verbaute Autoteil dem TÜV vorgeführt werden. Dabei wird auch die Fachlichkeit des Einbaus begutachtet.
Anschließend, wenn alles korrekt ist, erstellt der TÜV eine Bescheinigung, dass die Modifikation eingetragen werden kann. Vorher ist die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug durch den Umbau trotz Teilegutachten erloschen.
Der Eintrag in die Fahrzeugpapiere erfolgt in der Zulassungsstelle.
Die Einzelabnahme
Alles, was im Rahmen einer Einzelabnahme geprüft wird (siehe §21 StVZO), muss auch in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.